Zum Inhalt springen
proaktiv.online

§ 34d Abs. 1 GewO — Versicherungsvermittlung

Versicherungsvermittlung in Heusenstamm

Versicherungslösungen gehören zur Vermögens- und Ruhestandsplanung — als Ergänzung, nicht als Ersatz für den eigentlichen Vermögensaufbau.

Versicherungen im Gesamtkonzept

Eine Versicherung sichert konkrete Risiken ab. Sie ersetzt keinen Vermögensaufbau — im Finanzprofil wird geklärt, welche Absicherung zur individuellen Situation passt.

Zulassung nach § 34d GewO

Wolfgang Reinicke vermittelt Versicherungen als zugelassener Versicherungsvermittler nach § 34d Abs. 1 GewO. Details zu Erlaubnis und Register stehen im Impressum.

Einordnung im Vermögensrad

Versicherungsthemen werden im Zusammenhang mit den sechs Speichen des Vermögensrads besprochen — insbesondere dort, wo Absicherung und Liquiditätsreserve zusammenspielen.

Geschlossenes Kontobuch mit Massstab

§ 34d Abs. 1 GewO

VERSICHERUNGSVERMITTLUNG

Erstgespräch vereinbaren

Verwandte Leistungen