§ 34d Abs. 1 GewO — Versicherungsvermittlung
Versicherungsvermittlung in Heusenstamm
Versicherungslösungen gehören zur Vermögens- und Ruhestandsplanung — als Ergänzung, nicht als Ersatz für den eigentlichen Vermögensaufbau.
Versicherungen im Gesamtkonzept
Eine Versicherung sichert konkrete Risiken ab. Sie ersetzt keinen Vermögensaufbau — im Finanzprofil wird geklärt, welche Absicherung zur individuellen Situation passt.
Zulassung nach § 34d GewO
Wolfgang Reinicke vermittelt Versicherungen als zugelassener Versicherungsvermittler nach § 34d Abs. 1 GewO. Details zu Erlaubnis und Register stehen im Impressum.
Einordnung im Vermögensrad
Versicherungsthemen werden im Zusammenhang mit den sechs Speichen des Vermögensrads besprochen — insbesondere dort, wo Absicherung und Liquiditätsreserve zusammenspielen.

§ 34d Abs. 1 GewO
VERSICHERUNGSVERMITTLUNG
